Corona-Aktion: Lassen Sie in der „autofahrarmen“ Zeit Ihren Unfallschaden reparieren
Unsere 2. Corona-Aktion widmet sich den Autofahrern, die bereits einen Unfallschaden hatten – ob nun selbst verursacht oder von einem Unfallgegner. Lassen Sie jetzt Ihren Kasko- oder Haftpflichtschaden reparieren und wir schenken Ihnen einen 100 Euro Werkstattgutschein. Einfach Termin vereinbaren, Schaden aufnehmen und los geht es. Sie können damit die „autofahrarme“ Zeit nutzen, um Ihr Auto wieder auf Vordermann zu bringen.
Es gibt nur 3 Bedingungen: 1. Ihr Schaden muss einen Wert > 500 Euro haben, 2. Der Gutschein ist nicht für die an die Versicherung abzuführende Selbstbeteiligung einsetzbar 3. keine Barauszahlung und keine Anrechnung auf die Prüfgebühr der Dekra bei der HU/AU. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig und kann ansonsten für alle Leistungen bei uns eingesetzt werden.